Geruchstester nach Scharfenberger

Prüfung des Geruchsüberganges von Lebensmittel-Bedarfsgegenständen* in den Luftraum für die olfaktorische Bestimmung des Eigengeruchs der Ober- und Unterseite mit der menschlichen Nase in Abhängigkeit einer Lagerungstemperatur und Lagerungszeit.


Die Geruchswahrnehmung und die Geruchsqualität werden durch ein Prüfpanel auf ihre hedonische Wirkung beurteilt.

Gesamtinhalt: 120 ml,
Inhalt pro Kammer: 60 ml,
Kammer-Werkstoff: DURAN®-Laborglas

Da die zu prüfenden Musterstücke (Platten, Folien) von Bedarfsgegenständen nur mit einem inerten Material in Berührung kommen sollen, ist der Geruchstester nach Scharfenberger aus DURAN®-Laborglas gefertigt. Er enthält 2 Kammern, die eingangsseitig jeweils mit einem planen HV50-Glasflansch und ausgangsseitig mit jeweils einer NS45-Schliffhülse versehen sind. Diese werden mit einem NS45-Schliffstopfen verschlossen und mit je einer HWS-Edelstahl- Schliffklammer gesichert. Das Prüfmuster wird als Ronde zwischen die beiden HV50-Glasflansche gelegt und mit einem Schnellverschluss aus Pressmasse mit Rändel-Schrauben aus VA von außen fixiert. Der NS45-Schliff-stopfen weist einen abgeflachten Boden auf, um das Kammervolumen von 60 ml zu gewährleisten. Für den Prüfzeitraum wird der Geruchstester in einer Einhängevorrichtung aus Aluminium in Abhängigkeit von einer Zeit und einer Temperatur gelagert. Nach Entfernung der NS45-Schliffstopfen wird mit der Nase in der NS45-Schliffhülse die Geruchsprüfung durchgeführt.



* Bedarfsgegenstände sind:

  1. Materialien und Gegenstände im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG (ABl. L 338 vom 13.11.2004, S. 4), die durch die Verordnung (EG) Nr. 596/2009 (ABl. L 188 vom 18.07.2009, S. 14) geändert worden ist,
  2. Packungen, Behältnisse oder sonstige Umhüllungen, die dazu bestimmt sind, mit kosmetischen Mitteln in Berührung zu kommen,
  3. Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen,
  4. Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind,
  5. Spielwaren und Scherzartikel,
  6. Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen, wie Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder,
  7. Reinigungs- und Pflegemittel, die für den häuslichen Bedarf oder für Bedarfsgegenstände im Sinne der Nummer 1 bestimmt sind,
  8. Imprägnierungsmittel und sonstige Ausrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände im Sinne der Nummer 6, die für den häuslichen Bedarf bestimmt sind,
  9. Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.


Aus "Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S.1426), das durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. November 2016 (BGBl. I S. 2656) geändert worden ist.“






Geruchstester nach Scharfenberger komplett:


mit Einhängevorrichtung aus Alu für die olfaktorische Bestimmung des Eigengeruchs der Ober- und Unterseite mit der menschlichen Nase in Abhängigkeit der Lagerungstemperatur und Lagerungszeit.


Art.-Nr.: 280-0085915


Technische Daten:

  • 1 x Glassatz aus DURAN®-Laborglas bestehend aus 2 x NS45-Stopfen mit geschlossenem Flachboden und Griffbund,
  • 2 x HWS-Edelstahl-Schliffklemmen für Kegel-Normschliffverbindungen,
  • 1 x Schnellverschluss aus Pressmasse mit Rändel-Schrauben aus Edelstahl für die beiden Planschlifflansche HV50
  • 1 x Einhängevorrichtung aus Aluminium
  • Gesamtinhalt: 120 ml, Inhalt pro Kammer: 60 ml



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